14. April 2026
Information zum OLG Urteil in Sachen Polster Sport Catering / CFC

Information zum OLG Urteil in Sachen Polster Sport Catering / CFC
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Das Oberlandesgericht Dresden hat am 25.03.2026 im Rechtsstreit zwischen der Polster Sport Catering GmbH und dem Chemnitzer FC entschieden. Das Unternehmen nimmt das Urteil zur Kenntnis und ordnet die Entscheidung wie folgt ein:
Einordnung und Bedeutung
- Klare Entlastung von allen Sachvorwürfen
Ganz entscheidend ist:
alle inhaltlichen und sachbezogenen Vorwürfe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen sollten, wurde auch vom OLG erneut zurückgewiesen.
Das Urteil vom Landgericht wurde damit bestätigt.Das betrifft insbesondere die im Verfahren erhobenen schweren Anschuldigungen / Vorwürfe wie etwa die
- angebliche Bereicherung durch vermeintliche Falschabrechnung von Gratis-Bier
- angeblich unberechtigte Abrechnung von Equipment (Aue-Spiel)
- angeblich nicht ordnungsgemäß bzw. nicht richtig abgeschlossene oder nicht gültige Cateringverträge.Damit ist klargestellt
- bei Polster Catering wurde nicht betrogen, nicht gemauschelt und niemandem wurden Gelder vorenthalten oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet
- alle tägliche Arbeit bei Polster Sport Catering war und ist sauber, ehrlich und korrekt
- Bewertung der Kündigungen im August 2023
Das Urteil des Kartellsenates des OLG ist differenziert zu betrachten:
- Die 1. Kündigung (14. August 2023) war unwirksam, das hat das OLG bestätigt
- Die 2. Kündigung (18. August 2023) war unwirksam, das hat das OLG bestätigtDamit hatte die Berufung des CFC keinen Erfolg.
Auch das OLG bestätigt damit ausdrücklich, dass der Cateringvertrag mit allen Nachträgen gültig war und Polster Sport Catering die vereinbarten Leistungen hätte erbringen dürfen.
Der CFC befand sich in Annahmeverzug und muss Schadensersatz leisten.Erst eine im Prozess nachgeschobene 3. Kündigung vom 18.10.2024 wurde vom OLG als wirksam angesehen.
- Kartellrechtliche Bewertung
Weiter hatte der CFC im Verfahren geltend gemacht, dass die Laufzeit der Cateringverträge wegen angeblicher Ausschreibungspflicht auf max. 5 Jahre beschränkt gewesen wäre, d.h. Polster Sport Catering ab dem 01.07.2024 gar keinen wirksamen Vertrag mehr gehabt hätte.
Auch dem hat das OLG eine klare Absage erteilt.
- Nachgeschobene 3. Kündigung
Die dritte Kündigung des CFC stützt sich im Kern auf den Vorwurf eines angeblichen „Prozessbetrugs“.In der 3. Kündigung hatte der CFC behauptet, dass im Juli 2022 keine Sondervergütungszusage für die Pokalspiele der kommenden Saison 2022/2023 „erstellt“ worden wäre. Das hatte Polster Sport Catering aber zu keinem Zeitpunkt vorgetragen.
Beim Vorwurf eines sogenannten „Prozessbetrugs“ geht es um die Frage vollständiger und wahrheitsgemäßer Ausführungen im Verfahren.
Für uns stand die Frage:
Gab es am 25.07.2022 eine Vereinbarung zur Zahlung einer Finanzspritze von 70.000 € im Zusammenhang der beiden Pokalspiele (Union Berlin und Aue) – ja oder nein?
Ja – Das wurde bewiesen.
Das OLG hat nämlich festgestellt, dass der Vortrag von Polster Sport Catering zum Bestehen einer solchen mündlichen Zusage schon im Juli 2022 nach der beim OLG durchgeführten Beweisaufnahme (Zeugenbefragung) objektiv richtig war.
Die Vereinbarung bestand mündlich und wurde nachträglich verschriftlicht.
Das hatte Polster Sport Catering nach erstmaliger gerichtlicher Aufforderung, sich zum Zeitpunkt der Erstellung zu erklären, sofort sachlich richtig vorgetragen.
Weil dies von Polster Sport Catering aber erst nach gerichtlicher Aufforderung in der zweiten Instanz klargestellt wurde, war dies nach Entscheidung des OLG nicht eindeutig genug in der Klageschrift erkennbar und soll deshalb geeignet gewesen sein, einen irreführenden Eindruck erweckt zu haben, der zu einer falschen Bewertung durch das Gericht hätte führen können.
Auch wenn es zu keiner Falschbewertung gekommen ist, soll die aus Sicht des OLG zu späte Klarstellung nach Auffassung des Kartellsenats zu einer Vertrauenszerrüttung überwiegend durch Polster Sport Catering geführt haben, auch wenn der CFC zuvor in Pressekampagnen medial unberechtigte Vorwürfe angeblicher Bereicherung, angeblicher Misswirtschaft, angeblich dem CFC bei den Pokalspieleinnahmen vorenthaltener Rückvergütungen und angeblich festgestellter Vertragsverletzungen in der Presse verbreitet sowie rechtswidrige Hausverbote ausgesprochen hat.
Weil die vom OLG angenommene Zerrüttung trotzdem überwiegend von Polster Sport Catering ausgegangen sei, ist die 3. Kündigung zum 18.10.2024 aus Sicht des OLG wirksam.
- Schadensersatz und wirtschaftliche Folgen
Das OLG hat gleichzeitig festgestellt, dass der CFC wegen Unwirksamkeit der ersten beiden Kündigungen die Annahme der Cateringleistungen zu Unrecht verweigert hat und deshalb Polster Sport Catering wegen nutzloser Aufwendungen und entgangenem Gewinn Schadensersatz vom 14.08.2023 bis zum 18.10.2024 zu leisten hat.Über die konkrete Abwicklung und mögliche Lösungen werden nun Gespräche mit dem CFC geführt.
- Weitere rechtliche Schritte
Parallel wird aktuell geprüft, ob eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt wird, um eine Revision vor dem BGH anzustrengen.Das bedeutet:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet zunächst, ob er sich mit dem Fall befasst.
- Sollte er den Fall zur Befassung annehmen, würde der BGH von Rechtsfehlern in der OLG Entscheidung ausgehen, die zu einer Aufhebung oder Zurückverweisung des OLG-Urteils führen können.
- Fazit
✔️ Die Vorwürfe, die eine Kündigung zum Rausschmiss aus dem Stadion rechtfertigen sollten, haben vor Gericht nicht standgehalten
✔️ Polster Sport Catering hat eine ordentliche saubere Rechnungslegung, sich nicht an „Gratis-Bier“ bereichert, die vereinbarte Finanzspritze an den CFC bezahlt und nicht gelogen, dass es diese nie gegeben habe
✔️ Polster Sport Catering ist seit 2024 nicht mehr im Stadion tätig. Nun geht es um die Klärung der offenen wirtschaftlichen Themen: Dazu gehört insbesondere die Umsetzung des gerichtlich zugesprochenen Schadensersatzes
sowie der Umgang mit dem Inventar und Equipment in Kiosken, Küchen und VIP-Bereichen. Dieses wurde vollständig von Polster Sport Catering finanziert und befindet sich in dessen Eigentum. Ein Neukauf stellt eine erhebliche Investition dar. Entsprechend ist zu klären, ob der CFC oder ein künftiger Caterer dieses ablöst oder ein Rückbau durch Polster Sport Catering notwendig wird.
